Personen- und Begleitschutz



Personen- und Begleitschutz

Der erforderlich werdende Personenschutz ist deutlich mehr als nur die oftmals sichtbare unmittelbare Begleitung In- wie Ausländischer Schutzpersonen. Die Gewährleistung eines "sicheren" Raumes als Ausdruck professionellen Personenschutzes erfordert eine breite Palette ineinandergreifender unterschiedlicher Maßnahmen von Aufklärung, Analyse, Planung, Umsetzung, Überwachung, Nachbereitung und vieles weitere.

Das Aufgabenspektrum ist deshalb breit gefächert und schließt je nach Gefährdungsgrad der Schutzperson u.a. den anlassbezogenen bzw. ständigen Personenschutz, die Feststellung und Überwachung von Gefährdungsbrennpunkten, die Wegstrecken- und Luftaufklärung oder die Beratung bei der technischen Sicherung von Wohn- oder Arbeitsgebäuden ein.

Der Einsatz moderner technischer Mittel wie z.B. sondergeschützter Fahrzeuge, waffentechnischer Ausrüstung, Luftunterstützung oder einer speziellen Kommunikations- und Nachrichtentechnik sind für die Aufgabenbewältigung unverzichtbar.

Bei der Durchführung der erforderlichen Maßnahmen arbeitet das Personenschutzteam ggf. eng mit der zuständigen Polizeibehörde des Bundeslandes, der Bundespolizei, dem Polizei- und Sicherungsdienst des Deutschen Bundestages sowie ausländischen Sicherheitsbehörden zusammen.

Eine genaue Eingruppierung der Schutzperson in die interne Gefahreneinstufungstabelle erfolgt mit dem Team nach der Auftragsanfrage.