Brandschutz



Brandschutzwache als vorbeugender Brandschutz

(gem. §10 Abs.2 ArbSchG, §22 Abs.2 DGUV, A2.2 ASR, DGUV Info 205-023, DIN 14096)

Unter einer Brandschutzwache versteht man im Allgemeinen alle erforderlichen Maßnahmen, die der Brandvorbeugung und Brandverhinderung dienen. Unsere Brandschutzwache, welche regelmäßig von der Dekra Akademie geschult wird, hilft Ihrem Unternehmen einen Entstehungsbrand frühzeitig zu erkennen, Gegenmaßnahmen einzuleiten, mögliche Gefahren in der Entstehung zu verhindern bzw. zu bekämpfen. Ein Brand in einem Unternehmen, in einem Hotel, bei Veranstaltungen, im öffentlichen Nah-und Fernverkehr aber auch bei Industrie und Handwerk verursacht nicht nur hohe Sachschäden, sondern birgt auch große Gefahren für die Mitarbeiter, Gäste und Besucher.

Insbesondere in Unternehmen kann es schnell dazu kommen, dass bei einer Brandschutzbegehung durch die Feuerwehr Mängel festgestellt werden. Das Abstellen dieser Mängel wird einige Zeit in Anspruch nehmen, so dass es sein kann, dass Sie Ihren Betrieb in dieser Zeit schließen müssten. Dies würde elementare Verluste herbeiführen, da Sie unter anderem für Ihr Personal weiter die Kosten tragen müssen, aber die Einnahmen enorm rückläufig wären. Mit einer Brandschutzwache in Ihrem Haus können Sie solch einer Schließung entgegenwirken und Ihren Betrieb aufrechterhalten.

Als Ihre Brandschutzwache stellen wir sicher, dass es durch das Aufzeigen und Hinweisen zur Beseitigung von Brandlasten und Einhaltung allgemeiner Regeln, sowie eventueller Auflagen zu keinem Brand kommt. Auch leiten unsere Mitarbeiter im Brandfall sofort Gegenmaßnahmen ein, unterstützen wenn nötig den Ablauf der Evakuierung und nehmen die Feuerwehr in Empfang und weisen diese in Ihren Bereich ein.

Zur Gewährleistung einer lückenlosen Brandschutzwache zählen folgende Aufgaben

  • Kontrolle der Brandsicherheitseinrichtungen (Feuerlöscher, Handfeuermelder, Wandhydranten)
  • Kontrolle der freien und einfachen Zugänglichkeit zu Brandmeldern und Feuerlöschern
  • Kontrolle und Durchsetzung das Flucht- und Rettungswege zu jeder Zeit frei passierbar sind
  • Kontrolle, dass Brandschutztüren frei schließen können
  • Kontrolle, dass bei Verlassen des Gebäudes durch Mitarbeiter die Fenster wegen der O2-Zufuhr geschlossen sind
  • Brandbekämpfung bei Entstehungsbränden
  • Menschenrettung (Evakuierung, Beruhigung, Koordination, Erste Hilfe)
  • Alarmierung der Feuerwehr und ggf. der Mitarbeiter, Gäste und Besucher
  • Empfang und Einweisung der Feuerwehr
  • Überwachung brandgefährdender Handwerkerarbeiten